Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt INVESTIERT
Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt INVESTIERT
Ziel der Förderung
Die Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ihre Innovationskraft auszubauen. Ziel ist es, Investitionen zu ermöglichen, die zur Modernisierung, Erweiterung oder technischen Innovation von Betrieben beitragen.
Wer wird gefördert?

- KMU des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels sowie des Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
- Unternehmen, die die Kriterien der EU-KMU-Definition erfüllen.

- Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung oder in Insolvenz.
- Unternehmen bestimmter Wirtschaftssektoren (z. B. Bergbau, Tabak, fossile Brennstoffe).
- Ladengeschäfte mit einer Nettoverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern.
Was wird gefördert?

- Erwerb neuer materieller Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Anlagen und Betriebsausstattung.
- Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter, sofern sie als Anlagevermögen dienen.

- Gebrauchte Wirtschaftsgüter (außer in Ausnahmefällen).
- Immobilien- und Grundstückserwerb.
- Fahrzeuge, Energieerzeugungsanlagen, Umlaufvermögen.
- Investitionen, die gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.
Höhe der Förderung
- Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
- Der Zuschuss beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 100.000 Euro.
- Projekte mit Kosten unter 20.000 Euro werden nicht gefördert.
Voraussetzungen
- Investitionsvorhaben müssen innovative Aspekte enthalten und zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen.
- Es ist ein angemessener Eigenmittelanteil erforderlich.
- Projekte dürfen erst nach Antragstellung begonnen werden.
Antragstellung
- Anträge sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen.
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal.
- Erforderliche Unterlagen:
Beschreibung des Vorhabens inkl. Innovationscharakter.
Finanzierungsplan.
Nachweise zur Qualifikation der Anbieter.
GRW-Förderung: Unterstützung für Investitionen in Sachsen-Anhalt
Die GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) bietet Unternehmen in Sachsen-Anhalt attraktive Zuschüsse für Investitionen in neue oder erweiterte Betriebsstätten. Dabei handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse, die sowohl für den Bau und die Erweiterung von Produktionsstätten als auch für den Erwerb von Maschinen und großen Geräten genutzt werden können.
Das Programm ist besonders interessant für Unternehmen, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern möchten.
Obwohl das GRW-Programm komplexer ist als andere Förderprogramme, bietet es erhebliche finanzielle Vorteile für Unternehmen, die auf Wachstum setzen. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) verwaltet die Zuschüsse und steht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wenn Sie eine neue Betriebsstätte bauen, Ihre bestehende erweitern oder in große Maschinen investieren wollen, ist die GRW Förderung eine wertvolle Unterstützung. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die richtige Förderstrategie zu finden und die Antragsstellung reibungslos abzuwickeln.
Wie wir arbeiten
Der einfache Prozess, um den idealen Zuschuss zu identifizieren
Vereinfachte Schritte, um Ihren optimalen Fördermittelplan mühelos zu finden und zu nutzen