Modul 4 : Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Effizienz steigern – Förderung für KMU

Ziel der Förderung

Mit Modul 4 werden Investitionen in energie- und ressourcenbezogene Optimierungen gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können Zuschüsse für den Erwerb und die Installation von Anlagen erhalten, die bestimmten Kategorien zugeordnet sind. Ein umfassendes Einsparkonzept ist für die Antragstellung nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass durch den Austausch der Bestandsanlagen der Bedarf an Endenergie um mindestens 15 % reduziert wird.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Definition.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und die Installation folgender Anlagen:

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Spritzgießmaschinen
  • Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen
  • Kinoprojektoren
  • Handgeführte elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

Die Förderung erfolgt gemäß den Anforderungen der Anlage zum Merkblatt „Modul 4 – Basisförderung“.

Wie wird gefördert?

  • Kleine Unternehmen: 15 % Zuschuss auf förderfähige Investitionskosten

  • Mittlere Unternehmen: 10 % Zuschuss auf förderfähige Investitionskosten

  • Mindestinvestition: 10.000 Euro pro Maßnahme

  • Maximaler Zuschuss: 20 Millionen Euro für zusammenhängende Maßnahmen

Was sind die Voraussetzungen?

  • Die geförderten Anlagen müssen bestehende ineffiziente Bestandsanlagen im Unternehmen ersetzen.
  • Der Austausch muss eine Endenergieeinsparung von mindestens 15 % bewirken.

Effizienz steigern – Förderung für nachhaltige Modernisierung

Durch den gezielten Austausch ineffizienter Bestandsanlagen können Unternehmen ihren Energieverbrauch spürbar senken und ihre Produktionsprozesse nachhaltiger gestalten. Modul 4 bietet kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, Investitionen in moderne, ressourcenschonende Anlagen finanziell fördern zu lassen – ganz ohne aufwendiges Einsparkonzept. Voraussetzung ist lediglich, dass der Energiebedarf durch die neue Anlage um mindestens 15 % reduziert wird.

Gefördert werden zahlreiche Anlagen, darunter elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge, Spritzgießmaschinen, Werkzeugmaschinen oder Kühlmöbel für Lebensmittel. Die Förderung hilft Unternehmen, veraltete Technik zu ersetzen, Energiekosten zu senken und sich wettbewerbsfähig für die Zukunft aufzustellen.

Wenn Sie überlegen, wie Sie Ihre Produktionsanlagen modernisieren und gleichzeitig Ihre Energiekosten reduzieren können, unterstützen wir Sie gerne dabei, das passende Förderprogramm zu finden und den Antrag erfolgreich zu stellen. Nutzen Sie die Chance, in eine effizientere und ressourcenschonende Zukunft zu investieren!