Modul 6 : Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Nachhaltige Produktion – Förderung für KMU
Ziel der Förderung
Mit Modul 6 werden Investitionen in die Elektrifizierung von Produktionsanlagen gefördert. Kleine Unternehmen können Zuschüsse für den Austausch oder die Umrüstung bestehender Anlagen erhalten, die mit fossilen Energieträgern wie Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden. Ziel ist die Umstellung auf elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine Unternehmen gemäß der EU-Definition.
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
Austausch bestehender Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen
Umrüstung bestehender Anlagen, sodass sie künftig elektrisch betrieben werden können
Die Förderung erfolgt gemäß den Anforderungen der Anlage zum Merkblatt „Modul 6 – Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen“.
Wie wird gefördert?
Förderquote: 33 % der förderfähigen Investitionskosten
Mindestinvestition: 2.000 Euro pro Maßnahme
Maximaler Zuschuss: 200.000 Euro für zusammenhängende Maßnahmen
Was sind die Voraussetzungen?
- Die geförderten Maßnahmen müssen bestehende Anlagen ersetzen oder umrüsten, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl betrieben werden.
- Umrüstungen müssen dazu führen, dass die Anlage ausschließlich elektrisch betrieben wird.
- Maßnahmen müssen den Anforderungen der „Modul 6 – Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen“-Richtlinien entsprechen.
Elektrifizierung von kleinen Unternehmen : Förderung für nachhaltige Produktion
Durch die gezielte Elektrifizierung von Produktionsanlagen können Unternehmen ihren Energieverbrauch erheblich senken und ihre Produktionsprozesse auf eine nachhaltigere Basis stellen. Modul 6 bietet kleinen Unternehmen die Möglichkeit, Investitionen in moderne, elektrisch betriebene oder mit erneuerbaren Energien versorgte Anlagen finanziell fördern zu lassen – ohne dass ein aufwendiges Einsparkonzept erforderlich ist. Voraussetzung ist lediglich, dass die bestehenden Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt oder umgerüstet werden.
Gefördert werden unter anderem der Austausch von Produktionsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch elektrisch betriebene oder mit erneuerbaren Energien versorgte Neuanlagen. Zudem können Umrüstungen bestehender Anlagen, sodass diese künftig elektrisch betrieben werden, ebenfalls gefördert werden. Die Förderung hilft Unternehmen, ihre veralteten fossilen Anlagen durch nachhaltigere Alternativen zu ersetzen, Energiekosten zu senken und sich zukunftsfähig für die Wettbewerbsfähigkeit aufzustellen.
Wenn Sie darüber nachdenken, wie Sie Ihre Produktionsanlagen auf eine umweltfreundlichere und energieeffizientere Basis stellen können, unterstützen wir Sie gerne dabei, das passende Förderprogramm zu finden und den Antrag erfolgreich zu stellen. Nutzen Sie die Chance, in eine nachhaltigere und ressourcenschonendere Zukunft zu investieren!
Wie wir arbeiten
Der einfache Prozess, um den idealen Zuschuss zu identifizieren
Vereinfachte Schritte, um Ihren optimalen Fördermittelplan mühelos zu finden und zu nutzen