Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt INVESTIERT

Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt INVESTIERT

Ziel der Förderung

Die Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ihre Innovationskraft auszubauen. Ziel ist es, Investitionen zu ermöglichen, die zur Modernisierung, Erweiterung oder technischen Innovation von Betrieben beitragen.

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Höhe der Förderung

• die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
• der Zuschuss beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 100.000 Euro
Projekte mit Kosten unter 20.000 Euro werden nicht gefördert

Voraussetzungen

• Investitionsvorhaben müssen innovative Aspekte enthalten und zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen
• es ist ein angemessener Eigenmittelanteil erforderlich
• Projekte dürfen erst nach Antragstellung begonnen werden

Antragstellung

• Anträge sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen
• die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal
Erforderliche Unterlagen:
-Beschreibung des Vorhabens inkl. Innovationscharakter
-Finanzierungsplan
-Nachweise zur Qualifikation der Anbieter