GRW - Sachsen-Anhalt: Investitionszuschuss für Unternehmen
Investitionszuschuss GRW Sachsen-Anhalt
Die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW)
unterstützt Unternehmen in Sachsen-Anhalt mit Zuschüssen für Investitionen. Ziel ist es, die
Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität der Region zu stärken.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie große Unternehmen,
die in Sachsen-Anhalt investieren und neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern.
Welche Branchen können gefördert werden?
1. chemische Produkte (einschließlich Produkte der Kohlenwerkstoffindustrie),
2. pharmazeutische Erzeugnisse,
3. Kunststoffe und Kunststofferzeugnisse,
4. Gummi und Gummierzeugnisse,
5. Grob- und Feinkeramik,
6. Kalk, Gips, Zement und deren Erzeugnisse,
7. Steine, Steinerzeugnisse und Bauelemente,
8. Glas, Glaswaren und Erzeugnisse der Glasveredelung,
9. Schilder und Lichtreklame,
10. Eisen, Stahl und deren Erzeugnisse, soweit nicht nach Nummer 7.1 der Richtlinien ausgeschlossen,
11. Nichteisen-Metalle,
12. Eisen-, Stahl- und Temperguss, soweit nicht nach Nummer 7.1 der Richtlinien ausgeschlossen,
13. Nichteisen-Metallguss und Galvanotechnik,
14. Maschinen und technische Geräte,
15. Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen,
16. Fahrzeuge aller Art und Zubehör,
17. Schiffe, Boote und technische Schiffsausrüstung,
18. Erzeugnisse der Elektrotechnik, Elektronik, Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik,
19. feinmechanische, orthopädiemechanische und optische Erzeugnisse, Chirurgiegeräte,
20. Uhren,
21. Eisen-, Blech- und Metallwaren,
22. Möbel, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiel- und Schmuckwaren,
23. Holzerzeugnisse,
24. Formen, Modelle und Werkzeuge,
25. Zellstoff, Holzschliff, Papier und Pappe und die entsprechenden Erzeugnisse,
26. Druckerzeugnisse,
27. Leder und Ledererzeugnisse,
28. Schuhe,
29. Textilien,
30. Bekleidung,
31. Polstereierzeugnisse,
32. Nahrungs- und Genussmittel, soweit sie für den überregionalen Versand bestimmt oder geeignet sind,
33. Futtermittel, 343 MBL ISA Nr. 30/2022 vom 29. 8. 2022
34. Recycling,
35. Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Beton im Hochbau sowie Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Holz,
36. Versandhandel,
37. Import- und Exportgroßhandel,
38. Datenbe- und -Verarbeitung (einschließlich Datenbanken und Herstellung von Datenverarbeitungsprogrammen),
39. Hauptverwaltungen von Industriebetrieben und von überregional tätigen Dienstleistungsunternehmen,
40. Veranstaltung von Kongressen,
41. Verlage,
42. Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Wirtschaft,
43. technische Unternehmensberatung,
44. Markt- und Meinungsforschung,
45. Laborleistungen für die gewerbliche Wirtschaft,
46. Werbeleistungen für die gewerbliche Wirtschaft,
47. Einrichtungen für Ausstellungen und Messen als Unternehmen,
48. logistische Dienstleistungen,
49. Tourismusbetriebsstätten, die mindestens 30 v. H. des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen,
50. Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktion,
51. Informations- und Kommunikationsdienstleistungen Betriebsstätten des Handwerks, in denen überwiegend die in den Nummern 1 bis 51 aufgeführten Güter hergestellt oder Dienstleistungen erbracht werden, sind grundsätzlich förderfähig.
Was wird gefördert?
Unternehmen können Zuschüsse für folgende Investitionen erhalten:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion (neue Produkte oder Dienstleistungen)
- Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses
- Erwerb einer stillgelegten Betriebsstätte
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung hängt von der Unternehmensgröße und der Standortregion ab. Die
maximalen Förderquoten betragen:
- Kleine Unternehmen: bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
- Mittlere Unternehmen: bis zu 25 %
- Große Unternehmen: bis zu 15 %
Voraussetzungen
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 30.000 €
- Der Projektzeitraum darf maximal 36 Monate betragen.
- Das Vorhaben muss in Sachsen-Anhalt liegen und zur regionalen
Wirtschaftsentwicklung beitragen. - Die Investition darf erst nach Antragstellung begonnen werden.
- Die geschaffenen Arbeitsplätze müssen mindestens 5 Jahre erhalten bleiben.
- Mindestens 10 % neue Dauerarbeitsplätze müssen im Verhältnis zur bestehenden
Belegschaft geschaffen werden.
GRW-Förderung: Unterstützung für Investitionen in Sachsen-Anhalt
Die GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) bietet Unternehmen in Sachsen-Anhalt attraktive Zuschüsse für Investitionen in neue oder erweiterte Betriebsstätten. Dabei handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse, die sowohl für den Bau und die Erweiterung von Produktionsstätten als auch für den Erwerb von Maschinen und großen Geräten genutzt werden können.
Das Programm ist besonders interessant für Unternehmen, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern möchten.
Obwohl das GRW-Programm komplexer ist als andere Förderprogramme, bietet es erhebliche finanzielle Vorteile für Unternehmen, die auf Wachstum setzen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt verwaltet die Zuschüsse und steht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wenn Sie eine neue Betriebsstätte bauen, Ihre bestehende erweitern oder in große Maschinen investieren wollen, ist die GRW Förderung eine wertvolle Unterstützung. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die richtige Förderstrategie zu finden und die Antragsstellung reibungslos abzuwickeln.
Wie wir arbeiten
Der einfache Prozess, um den idealen Zuschuss zu identifizieren
Vereinfachte Schritte, um Ihren optimalen Fördermittelplan mühelos zu finden und zu nutzen